Rechtsprechung
BVerwG, 27.03.2008 - 5 B 12.08 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG - 5 C 8.08 (anhängig)
Auszug aus BVerwG, 27.03.2008 - 5 B 12.08
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 8.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.